Die Kosten eines MBA-Programms können in aller Regel in vollem Umfang abgesetzt werden, da ein Aufbaustudium zu beruflichen Fortbildungsmaßnahmen zählt. Durch eine Steuerersparnis können die Kosten eines MBA-Programms erheblich gemindert werden.
Vorab möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die folgenden Ausführungen unverbindliche Angaben darstellen. Für eine verbindliche Beratung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
ANZEIGE
Ausbildungskosten fallen für das Lernen eines Berufes an, der zukünftig ausgeübt wird. Dazu zählen alle Maßnahmen der Erstausbildung, sowie einer Umschulung, wenn eine spätere Erwerbstätigkeit in diesem Beruf erkennbar ist. Die anfallenden Kosten einer Ausbildung zählen seit dem 21.7.2004 durch das „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze“ zu den Sonderausgaben und sind auf 4.000,00 EUR jährlich begrenzt. Zu den Ausbildungskosten zählen unter anderem: Teilnahme- oder Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrmittel, Reisekosten usw.
Die Fortbildungskosten dagegen sind Kosten die durch eine Weiterbildungsmaßnahme in demselben Beruf entstehen. Diese können bei unselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Werden vom Arbeitgeber Fortbildungskosten erstattet, so können diese steuerfrei vereinnahmt werden, der Werbungskostenabzug entfällt in diesem Fall jedoch.
Für eine steuerliche Anerkennung ist eine Zustimmungsbescheinigung des Arbeitgebers ratsam, die eindeutig bescheinigt, dass die Fortbildungsmaßnahme im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgte. Zu den Fortbildungskosten zählen unter anderem: Kursgebühren, Fahrtkosten, Arbeitsmittel usw.
Entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit des MBA-Programms ist folglich die Einordnung als Fortbildungskosten.
Der Bundesgerichtshof hat die Aufwendungen für ein Zusatzstudium den Fortbildungskosten zugeordnet, wenn der Teilnehmer der Maßnahme bereits ein abgeschlossenes Erststudium besitzt, das zu einem Berufsabschluss geführt hat und das nun folgende Zweitstudium darauf aufbaut, d.h. das vorhandene Wissen vertieft und ergänzt. Dieses Urteil bietet Absolventen von Erststudiengängen die Möglichkeit die Kosten eines MBA-Programms als Fortbildungskosten vollständig abzusetzen.
Zeitpunkt des Abzugs von Werbekosten
In der jährlichen Steuererklärung werden die in diesem Jahr angefallenen Werbungskosten geltend gemacht.