Neue Zulassungsvoraussetzungen für das Programm Applied Comptational Mechanics (M.Eng.)
Das berufsbegleitende Masterstudium Applied Computational Mechanics wird inzwischen seit 7 Jahren erfolgreich angeboten. Nach den vielen positiven Rückmeldungen und Vorschlägen durch unsere Studierenden und Absolventen wurde die eine oder andere Änderung am Programm beschlossen. Insbesondere die Regelungen zur Zulassung haben einige Anpassungen und Präzisierungen erfahren. Gültig sind die neuen Zulassungsregelungen für alle Bewerbungen ab 2012.
Berufspraxis
Die notwendige Länge der zusammenhängenden einschlägigen Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss wurde auf das Minimum von einem Jahr verkürzt.
Englische Sprachkenntnisse
Für das englischsprachige Studium müssen Sie Englisch-Sprachkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
Das kann weiterhin durch den TOEFL erfolgen, aber auch andere Zertifikate, erfolgreich absolvierte Sprachkurse oder ggf. auch längere Auslandsaufenthalte können nun anerkannt werden.
Hochschulabschluss
N otwendig ist ein erfolgreicher Hochschulabschluss im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften an einer deutschen Hochschule oder an einer Berufsakademie nach dem Modell der Berufsakademien in Baden Württemberg mit der Prüfungsgesamtnote „gut“ oder besser (mindestens Notendurchschnitt 2,5) oder ein vergleichbarer in- oder ausländischer Abschluss mit 210 ECTS-Punkten.
Ein schlechterer Notendurchschnitt als "gut" kann ausgeglichen werden
durch den Nachweis einer mindestens zweijährigen zusammenhängenden einschlägigen Berufserfahrung mit überdurchschnittlichen Leistungen oder
durch einschlägige Weiterbildung (fachlich mind. auf dem Niveau eines Bachelorstudiums) im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten mit überdurchschnittlichen Leistungen.
Einem Bewerber mit einem Hochschulabschluss mit weniger als 210 ECTS, mindestens aber 180 ECTS, können die fehlenden ECTS-Punkte durch einschlägige berufliche Erfahrungen mit ingenieur- oder naturwissenschaftlichem Hintergrund mit einem Mindestumfang von zusammenhängend 6 Monatenanerkannt werden.
Beratungsgespräch anstelle des Eignungsfeststellungsverfahrens< /h1>
Das Interview an den Hochschulen wird in Zukunft nicht mehr Voraussetzung zur Aufnahme zum Studium sein. Gerne können Sie jedoch einen Beratungstermin mit einem Studiengangsleiter vereinbaren. Dieser kann vor Ort oder telefonisch durchgeführt werden.