Welche Kenntnisse / Erfahrungen werden vorausgesetzt?
Zu den Kriterien, nach denen Bewerber ausgesucht werden, gehören vor allen Dingen die akademischen Leistungen (Hochschulabschluss) und die (2-3 jährige) Berufserfahrung, die als Grundvoraussetzung für die meisten MBA-Programme angesehen werden können, selbst wenn im Einzelfall Sonderregelungen mit der betreffenden Business School nicht auszuschließen sind.
Hinzu kommen zwei abzulegende Tests, der GMAT (misst die Eignung für betriebswirtschaftliche Studiengänge) und der TOEFL (für die Kenntnisse der englischen Sprache.), die Sie im Glossar genauer erklärt finden. Deren Ergebnisse sind bei den Hochschulen für die Zulassung entscheidend, wobei sehr gute Business Schools sich nur mit Höchstwerten zufrieden geben. Die GMAT-Punktzahl stellt eine Art Numerus Clausus für MBA-Studiengänge dar.
Sind diese Mindestanforderungen erfüllt, wird der Bewerbung große Aufmerksamkeit gewidmet.
Eine Bewerbung für ein MBA-Studium setzt sich aus wesentlichen Teilen zusammen:
Graduate Management Admission Test Essays (GMAT), Referenzen, Resume, Transcripts, TOEFL, Bank Statement, Interview, Visum. Diese Faktoren sind nicht für jede Business School, bzw. jede Fachrichtung relevant. Es empfiehlt sich stets, genaue und aktuelle Informationen über den angestrebten Studiengang einzuholen, um überzeugende und vollständige Bewerbungsunterlagen vorweisen zu können. Die in der Bewerbung enthaltenen Essays und Aussagen dienen den Hochschulen auch als Anhaltspunkt über die persönliche Eignung eines Bewerbers.
Genauere Informationen zu den einzelnen Elementen der Bewerbung finden Sie im Glossar.
Da die MBA-Studiengänge in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen haben, sind auch die Ansprüche an die Bewerber gewachsen. Durchschnittlich sehen 50% der Anwärter einer Absage entgegen, wobei die Quote bei Top-Schulen durchaus höher liegt. Trotz anspruchsvollerer Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere bei der Berufserfahrung, zählt grundsätzlich der Gesamteindruck der eingereichten Bewerbung, keines der genannten Kriterien allein.
Mangelnde Berufserfahrung kann unter den richtigen Umständen durch akademische Leistungen ausgeglichen werden, ebenso wie umgekehrt Defizite in der akademischen Vorbildung durch besondere Berufserfahrung kompensiert werden kann.