Der durch ein erfolgreich absolviertes MBA-Studium erlangte Titel darf in Deutschland nur verwendet werden, wenn der Studiengang ein Gütesiegel besitzt, das von einer international anerkannten Akkreditierungseinrichtung stammt (z.B.:FIBAA). Besonders bei einem ausländischen Studium ist es ratsam, vorher Informationen einzuholen, ob der Titel in Deutschland anerkannt ist. Das gleiche gilt für MBA-Programme an Privatschulen. Hier ist es ebenfalls empfehlenswert, sich vorher genau zu informieren. Von der AACSB, der EFMD (nach EQUIS) oder der AMBA zertifizierte MBA-Programme gelten als zuverlässige Option bei MBA-Auslandstudiengängen.
Zusätzlich erschwert wird die Titelführung in Deutschland durch dem Umstand, dass die Zulassung ausländischer Titel in den Verantwortungsbereich der Bundesländer fällt, und somit gesamtdeutsch nicht (ganz) einheitlich geregelt sein muss. Für besondere Regelungen in Einzelfällen sind entsprechend die Länderbehörden autorisationsberechtigt. Insbesondere bei MBAs, die von privaten, europäischen Institutionen vergeben wurden, fehlen allgemeine Regelungen. Auch hier sollte man sich einzelfallbezogen informieren.