Eine staatlich anerkannte Prüfung, die von einem anerkannten Prüfungsausschuss abgelegt werden muss. Sowohl der Inhalt des Studiums als auch der der Prüfung sind gesetzlich geregelt, weil ein besonderes Interesse an der Qualität dieser Studiengänge vorhanden ist. Das Staatsexamen setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die beide vom Prüfling bestanden werden müssen. Erst dann wird der Student zu dem Beruf zugelassen.