*reicht dem Zeugen ein Pulmoll* nicht husten, Sie sind der einzige Zeuge! spaß beiseite.
Ich hab mal google gefragt, und bin zu folgendem gekommen: (Zitat einer Webside)
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Wie bei allen amtlichen Bescheiden ist auch gegen den Ablehnungsbescheid bezüglich des Studienplatzgesuches Widerspruch und im weiteren Verlauf eine Klage möglich. Man hört teilweise geradezu wundersame Dinge über diese "Studienplatzklagen", es werden Versprechungen gemacht, dass die Klagenden so auf jeden Fall zu einem Studienplatz kommen u.ä.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Eine Klage verursacht Kosten - die man auch bezahlen muss, falls man das Verfahren verliert. Und auf Grund eines einfachen Widerspruchs wird eine Hochschule keinen Studienplatz "rausrücken" (außer die Hochschulverwaltung hätte einen ganz offensichtlichen Fehler gemacht und will sich weiteren Ärger ersparen).
Bei einer Klage muss die Hochschule begründen, warum sie tatsächlich keine Kapazitäten mehr frei hat, die Studienbewerberin aufzunehmen. Die Hochschule muss dabei nachweisen, dass sie ihre auf Grund verschiedener Vorschriften berechneten Studienplatzkapazitäten voll ausgeschöpft hat. Kann sie das nicht ausreichend belegen, kann man doch noch einen Platz erhalten. Das kann durchaus vorkommen, weil z.B. im Nachrückverfahren nicht mehr alle Plätze vergeben wurden, weil einige abgesagt haben o.ä. und die Hochschule sich gespart hat, das Verfahren immer weiter zu treiben.
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Prinzipiell lese ich aus diesen Beschreibungen heraus dass Studienplatzklagen für jedwede Art der Hochschulbildung möglich sind. Also auch für den MBA.
Jedoch schließe ich mich meinem Vorredner *** sollte es nicht so weit treiben denke ich. Es gibt immerhin genug anbieter.