Es handelt sich um einen rechtswissenschaftlichen Aufbaustudiengang, der sich auf einen bestimmten Gesetzesbereich spezialisiert und gehört zur Gruppe der konsekutiven Mastergrade. Der LL.M. kann nicht nur nach einem entsprechenden Abschluss als Bachelor of Laws, sondern auch nach dem ersten Staatsexamen absolviert werden. Für Absolventen juristischer Studiengänge stellt er eine Alternative zur Promotion dar, da der Master of Laws in der Regel schneller erworben werden kann ein Doktortitel.