Diese Studiengänge bestehen aus einem Bachelor und dem, auf den Kenntnissen aufbauenden, Mastergrad. Der Bachelor ist in diesem Fall eine notwendige Qualifikation, um ein Masterprogramm anschließen zu können. Masterstudiengänge, die nicht in konsekutive Studiengänge eingebunden sind, gelten als Zweit- oder Aufbaustudium.
Dazu gehören unter anderem:
Master of Science (M.Sc.)
Master of Arts (M.A.)
Master of Laws (LL.M.)
Master of Engineering (M.Eng.)
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